Das BSH hat am 13.12.2024 den Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Nordlicht I“ (ehemals OWP N-7.2) gemäß § 45 Windenergie-auf-See-Gesetz in der Fassung vom 31.12.2022 in Verbindung mit § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erlassen.
Eine digitale Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses samt den festgestellten und nachrichtlichen Planunterlagen wird in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 03. Februar 2025, jeweils einschließlich, auf der Internetseite des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Für weitere Informationen verweisen wir auf die heutige Bekanntmachung auf der Seite des BSH.