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Einleitung der zentralen Voruntersuchung von Flächen für Windenergieanlagen auf See zur Ausschreibung im Jahr 2028 und 2029 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee und Veröffentlichung des Entwurfs des Untersuchungsrahmens für die Flächenvoruntersuchung dieser Flächen N-9.5 und N-12.5

Das BSH hat heute, am 6. Dezember 2024, die Einleitung der Voruntersuchung der Flächen N-9.5 und N-12.5 in der ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für Windenergieanlagen auf See öffentlich bekannt gemacht. Die Flächen N-9.5 und N.12,5 sind mit dem Entwurf des Flächenentwicklungsplans vom 7. Juni 2024 festgelegt worden. Die Fläche N-9.5 soll im Jahr 2028 und die Fläche N-12.5 im Jahr 2029 ausgeschrieben werden.

Zu dem Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Flächen N-9.5 und N-12.5 besteht die Möglichkeit bis zum 17. Januar 2025 Stellung zu nehmen. Alle Informationen und Unterlagen finden sich auf der Website des BSH.