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Bekanntmachung des BSH zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezügl. des geplanten Offshore-Windparks „Elinor“ (NV-06165-24)

Die schwedische Energiebehörde hat Deutschland benachrichtigt, dass RWE Renewables Sweden AB beabsichtigt eine Genehmigung für die Errichtung des Offshore-Windparks „Elinor“ in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee zu beantragen. Der Windpark „Elinor“ soll sich etwa 25 km nordwestlich von Gotland, 60 km östlich von Södermanland und 65 km östlich von Kalmar und Östergötland befinden. Die geplante Kapazität beläuft sich auf etwa 3 GW, die von bis zu 200 Turbinen erzeugt wird.

Informationen zum geplanten Vorhaben finden Sie in der der Zeit vom 11. Oktober 2024 bis zum 25. Oktober 2024 auf der Webseite des BSH unter: www.bsh.de (Bekanntmachungen).