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Beteiligung nach § 59 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz über die grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung für den geplanten Offshore Windpark “Südliche Nordsee II” in der norwegischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee.

Norwegens Regierung hat Deutschland die Benachrichtigung für das geplante Offshore-Windparkprojekt „Südliche Nordsee II“ mit Netzanschluss an das nationale norwegische Stromnetz, etwa 180 Kilometer von der norwegischen und 190 Kilometer von der dänischen Küste entfernt übersandt. Das Vorhaben umfasst einen Offshore-Windpark mit 60 bis 100 Windturbinen und wird eine Gesamtkapazität von 1 500 MW haben.
Informationen zum geplanten Vorhaben finden Sie in der der Zeit vom 2. August 2024 bis zum 19. September 2024 auf der Webseite des BSH.