Das BSH hat die Übersichten für die im Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren mindestens einzureichenden Antrags- und Planunterlagen aktualisiert. Insbesondere wurden den unterschiedlichen Anforderungen für Vorhaben auf zentral voruntersuchten sowie auf nicht zentral voruntersuchten Flächen durch Erstellung gesonderter Merkblätter Genüge getan. Berücksichtigt wurden ebenfalls die Regelungen des § 72a WindSeeG.
Die aktuellen Merkblätter (Stand: 20.06.2023) sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf den Seiten des BSH.