Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat am 15. Dezember 2020 die Erste Verordnung zur Umsetzung des Windenergie-auf-See-Gesetzes erlassen und damit die Eignung der Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für die Nutzung durch Windenergie festgestellt. Die Erste Windenergie-auf-See-Verordnung (1. WindSeeV) wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Das BSH hat hierzu eine Pressemitteilung herausgegeben.
BSH erlässt erstmals Rechtsverordnung zur Eignung von Flächen für Windenergie auf See
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